Wichtige Information für alle Pflegebedürftigen
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Wichtige Information für alle Pflegebedürftigen
Die Pflege eines bedürftigen Menschen ist eine herausfordernde Aufgabe, die mit körperlichen, emotionalen und sozialen Belastungen einhergeht. Zusätzlich kommen oft finanzielle Sorgen hinzu, da die benötigten Pflegehilfsmittel das Budget stark belasten. Wir möchten Sie darüber informieren, dass viele Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern sollen, nicht in Anspruch genommen werden, obwohl es einen monatlichen Zuschuss von 40,- € für diese nützlichen Pflegehilfsmittel gibt.
Als pflegebedürftige Person haben Sie Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40,- € pro Monat, was sich im Jahr auf beachtliche 480,- € summiert. Die Frage ist, möchten Sie wirklich so viel Geld verschenken?
Sobald eine Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) festgestellt ist, haben alle Versicherten, die zu Hause betreut werden, Anspruch auf monatliche Pflegehilfsmittel. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Pflegegrad vorliegt, und es ist nicht einmal ein Rezept oder ein ärztliches Attest erforderlich.
Pflegehilfsmittel dienen der Unterstützung und Erleichterung der häuslichen Pflege. Die Pflegekassen haben eindeutig festgelegt, welche Artikel unter “zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel” fallen:
– Saugende Bettschutzeinlagen
– Fingerlinge
– Einmalhandschuhe
– Mundschutz
– Schutzschürzen
– Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel
Sämtliche Formalitäten, die Dokumentation und die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir für Sie.
Mit Rat und Tat stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihnen zu helfen, gesund und fit zu bleiben oder gut mit Ihrer Krankheit umzugehen. Unser Team unterstützt Sie gerne bei allen Fragen rund um die häusliche Pflege und die Inanspruchnahme der kostenlosen Pflegehilfsmittel. Besuchen Sie uns in Ihrer brocks’schen Apotheke, und wir freuen uns darauf, Ihnen mit unserem Service und unserer Expertise zur Seite zu stehen.